Die SCANROOM-Anwendung ist ein passives Erkennungswerkzeug. Sie verbindet sich nicht mit erkannten Geräten und fängt keinen Netzwerkverkehr ab. Die Ergebnisse sind indikativ und nicht zu 100% garantiert.
§ 202a StGB — Hinweis
🚫 Die Nutzung dieser Anwendung zum unbefugten Zugriff auf Computersysteme ist gemäß § 202a StGB strafbar (bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe). Jede Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers.
TTDSG § 25 — Einwilligung
Gemäß § 25 TTDSG holt die Anwendung vor dem ersten WLAN-Scan eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers ein. Diese Einwilligung kann jederzeit in den Einstellungen der Anwendung widerrufen werden.